A. Allgemeines
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
mit dem Kunden (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen).
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäfts-/ Einkaufsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil sein, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich zugestimmt.
3. Eine jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleibt vorbehalten.
B. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Abmachungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Die Annahme des in
der Bestellung liegenden Vertragsangebotes durch uns erfolgt durch
eine ausdrückliche Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt,
die Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen zu erklären.
3. Der Zugang auf elektronischem Wege erteilter Bestellungen wird
nicht bestätigt. Durch Telefax bzw. E-Mail erteilte Bestellungen/Auftragsbestätigungen
ist auch ohne Unterschrift wirksam.
4. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies
gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eine kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unseren Zulieferer.
C. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager.
Die Verpackung wird nach Aufwand gesondert berechnet. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist in den von uns genannten Preisen nicht eingeschlossen.
Sie wird in der Rechnung in der am Liefertag geltenden Höhe
gesondert ausgewiesen.
2. Lieferung, Leistung und Berechnung erfolgen zu den von uns zuletzt
bestätigten Preisen und Bedingungen. Nicht vorhersehbare Rohstoff-,
Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns
zu entsprechenden Preisangleichungen.
3. Unsere Rechnungen sind nach dem Empfang der Ware porto- und spesenfrei
zur Zahlung fällig innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto bzw.
innerhalb von 30 Tagen netto. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt,
wenn wir über den Betrag verfügen können. Zur Entgegennahme
von Schecks, Wechseln oder sonstigen Zahlungsversprechen sind wir
nicht verpflichtet; ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber
und vorbehaltlich. Diskontierungsmöglichkeiten gegen sofortige
Vergütung aller Spesen. Wir können Mahnkosten je Mahnung
mit 5,00 € berechnen.
4. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti
und sonstige Vergünstigungen hinfällig, außerdem
sind wir berechtigt, während des Verzuges Zinsen mit einem
Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Das recht weitergehender Schadensersatzansprüche geltend zu
machen, wird dadurch nicht ausgeschlossen.
5. Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in
der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen
liegt, behalten wir uns vor. Wir sind auch berechtigt, jederzeit
für bestehende Forderungen eine nach unserem Ermessen ausreichende
Sicherheit zu verlangen. Wird diesem Ersuchen nicht stattgegeben,
kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden
Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem
Ermessen geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu
stellen, so werden sämtliche Forderungen, auch soweit wir dafür
Schecks, Wechsel oder sonstige Zahlungsversprechen entgegen genommen
haben, sofort fällig.
6. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Kunde
nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Sonstige Gegenrechte, insbesondere die Einrede
des nichterfüllten Vertrages, stehen dem Kunden im gesetzlichen
Umfang zu. Im übrigen werden Abzüge, die nicht ausdrücklich
vereinbart sind, nicht anerkannt.
7. Rechnungen für Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen und Vorarbeiten
sind ohne Abzug sofort nach dem Erhalt der Rechung zu bezahlen.
Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen sind, auch bei Kostenübernahme/-Beteiligung
durch den Kunden, unser Alleineigentum.
D. Lieferung
1. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermin oder –Fristen
steht unter dem Vorbehalt eines ungestörten Betriebs- und Transportablaufes.
D.h., in Fällen höherer Gewalt und sonstiger störender
Ereignisse bei uns, bei unseren Lieferanten oder den Transportunternehmen
(z.b. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Naturereignissen,
Energie- oder Rohstoffmangel, Streik/Aussperrung, behördliche
Maßnahmen) sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung
oder Leistung entbunden. Fällt uns, unseren gesetzlichen Vertretern
oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für
Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist
jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unvorhersehbare
typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Das gesetzliche Rück-trittsrecht des Kunden bleibt, sofern
dessen Voraussetzungen gegeben sind, unberührt.
2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Handelsübliche
Minder- oder Mehrlieferungen der verkauften Ware gelten als Vertragserfüllung.
Unanhängig von Ort der Versendung erfolgt die Lieferung auf
Kosten und Gefahr des Kunden. Ist die Lieferung versandbereit und
verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang
der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die
Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.
3. Bei eintretenden Zahlungsschwierigkeiten oder wesentlichen Verschlechterungen
der Vermögensverhältnisse des Kunden (z.b. Anmeldung des
Insolvenzverfahrens, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung)
sind wir berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung
laufender Verträge zu verweigern.
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E. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben
bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln sowie
gegen eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Vandalismus zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegen die
Versicherung werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Ware
an uns abgetreten. Der Kunde hat die Versicherung von der Forderungsabtretung
zu unterrichten.
3. Einen Zugriff Dritter auf die Ware, im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigung oder Vernichtung hat der Kunde uns
unverzüglich mitzuteilen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten
als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine
Verpfändung oder Sicherungsabtretung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt.
4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung,
sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung
gegen den Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Kunde bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt(Widerruf der Ermächtigung der Weiterveräußerung).Auf
unser Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen
Forderungen mitzuteilen, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen
und die Geltendmachung der Forderungen notwendigen Unterlagen (Rechnungen,
Lieferschein) unverzüglich herauszugeben.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets
für uns, ohne dass und dadurch Verpflichtungen entstehen. Erfolgt
eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen,
so erwerben wir an den der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet – nach unserer
Wahl – bestehende Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert
die zu sichernde Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
F. Gewährleistung
1. Als vereinbarte Beschaffenheit und Verwendungszweck der Ware
gilt ausschließlich unsere verbindliche Produktbeschreibung,
wie sie von uns in den technischen Datenblättern festgelegt
und freigegeben ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber
Dritten hiervon abweichende Aussagen zu machen. Unsere Produktbeschreibung
ist keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Branchenübliche
sowie technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen
oder chemischen Größen sowie Mustern und früheren
Lieferungen bleiben vorbehalten.
2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls
ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde
trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorrausetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Ergänzend gelten für den Kunden
die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
3. Soweit wir im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet sind,
leisten wir für Mängel der Ware Nacherfüllung und
zwar zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt
ein Rücktritts- oder Minderungsrecht auszuüben. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu. Wählt der Kunde wegen des Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar
ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn
wir die Vertragsverletzung arglistig zu vertreten haben.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung
der Ware.
6. Für gebrauchte und 2. Wahlware besteht keine Gewährleistungspflicht.
Es ist Sache des Kunden, vor Vertragsabschluss und Lieferung die
gebrauchte und 2. Wahlware auf ihre Beschaffenheit und Geeignetheit
zu untersuchen und zu prüfen.
G. Haftung
1. Einer langjährigen Übung unseres Industriezweiges
entsprechend, sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich
welcher Art und aus welchem Rechtgrund, z.b. wegen einer Pflichtverletzung,
aus unerlaubter Handlung oder bei Ausgleich unter Gesamtschuldnern,
gegen uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften
wir jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden,
die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen,
es sei denn, es handelt sich um unvorhersehbare typische Schäden
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in
Wort und Schrift und durch Versuche uns in sonstiger Weise. Der
Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für
die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss
unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
3. Schadenssatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr an Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns
Arglist vorwerfbar ist.
H. Schlussbestimmungen
1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen; Mustern, Modelle u.ä.
behalten wir uns das Eigentums- und Urheberecht vor; sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser
Verlangen herauszugeben. Überlässt oder überträgt
uns der Kunde Schutzrechte, Zeichnungen, Muster, Modelle u-ä.,
steht er für die Rechtmäßigkeit der Nutzung durch
uns gegenüber Dritten ein und hat uns von Ansprüchen Dritter
freizustellen und Ersatz für aufgewendete Kosten sowie entgangenen
Gewinn zu gewähren.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz und teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
ist unser Geschäftssitz.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogenen
Daten gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und
verarbeitet werden. |
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